Im allgemeinen Zivilrecht richtet sich die Tätigkeit auf den Bereich des Vertragsrechts und die konsequente und wirtschaftliche Titulierung und Vollstreckung Ihrer Forderungen.
Im Bereich des Vertragsrechts liegt dabei der Schwerpunkt auf dem Werkvertrags- und Kaufvertragsrecht.
Möchten Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie uns an und vereinbaren einen ersten Termin, in welchem dann ausführlich über Ihren konkreten Fall gesprochen werden kann, damit für Ihren Fall die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten ermittelt werden können.