Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt im Mietrecht.
Die Kanzlei berät und vertritt Sie hier insbesondere:
- bei der Ausgestalltung und Überprüfung von Mietverträgen
- bei Fragen zur Mietkaution
- bei Fragen zur Mieterhöhung
- bei Fragen zu Schönheitsreparaturen
- bei Fragen zur Kündigung und Räumung von Wohnungen
- bei Fragen zur Abrechnung der Nebenkosten
- bei Fragen zum Vorgehen bei Mietmängeln und Mietminderung
- bei Fragen zu Provisionsansprüchen
- bei Problemen im Pachtverhältnis
Wir bieten sowohl Mietern als auch Vermietern eine individuelle außergerichtliche Beratung und Betreuung sowie eine effiziente Prozessvertretung.
Wir beraten auch im Bereich Gewerbevermietung.
Rechtsanwalt Michael Zachhuber hat im Frühjahr 2005 den Fachanwaltskurs "Miet- und Wohnungseigentumsrecht" mit Bezügen zum Immobilien- und Maklerrecht erfolgreich absolviert.
Möchten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie uns an und vereinbaren einen ersten Termin, in welchem dann ausführlich über Ihren konkreten Fall gesprochen werden kann, damit für Ihren Fall die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten ermittelt werden können.
Rechtsanwalt Michael Zachhuber ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Miet- und Wohnungseigentumsrecht" im Deutschen Anwaltverein.
Wir beraten auch im Bereich Gewerbevermietung.
Rechtsanwalt Michael Zachhuber hat im Frühjahr 2005 den Fachanwaltskurs "Miet- und Wohnungseigentumsrecht" mit Bezügen zum Immobilien- und Maklerrecht erfolgreich absolviert.
Möchten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie uns an und vereinbaren einen ersten Termin, in welchem dann ausführlich über Ihren konkreten Fall gesprochen werden kann, damit für Ihren Fall die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten ermittelt werden können.
Rechtsanwalt Michael Zachhuber ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Miet- und Wohnungseigentumsrecht" im Deutschen Anwaltverein.